Entschädigungsleistungen
Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst nach Eintritt eines Versicherungsfalls (berufsbedingte Erkrankung, Arbeitsunfall):
- Rehabilitationsleistungen
sowie:
Entschädigungsleistungen
- Pflegegeld
- Verletztengeld bzw. Übergangsgeld
- Verletztenrente
Führt ein Arbeitsunfall zum Tod des Versicherten, erhalten die Hinterbliebenen Sterbegeld und Hinterbliebenenrente bzw. Witwen- und Witwerrenten, Waisenrente, Hinterbliebenenbeihilfe.
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