Umwelthaftpflichtversicherung
Eine Betriebshaftpflichtversicherung schließt Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinflüße aus.
Um solche Ansprüche versichern zu lassen, muss eine Umwelthaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Der Versicherungsfall ist für die Umwelthaftpflichtversicherung nicht das Schadensereignis, sondern die Manifestation (erste nachprüfbare Feststellung).
Dies ist notwendig, da es teilweise unmöglich ist, festzustellen, wann das Schadensereigniss eingetreten ist (z.B. Sickerschäden).
Eine Umwelthaftpflichtversicherung bietet keinen Versicherungsschutz bei schweren Umweltrisiken (z.B. Altlasten oder genetische Schäden).
siehe:
Umweltschadensgesetz, Umweltschadensversicherung
Abwasserschaden