Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen
Der Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen ist ein versicherbares Risiko im Rahmen der Hausratversicherung. Werden Gegenstände aus einer verschlossenen Schiffskabine entwendet oder beschädigt, so besteht jedoch nur dann Anspruch auf eine Entschädigungszahlung, wenn dies eindeutig im Versicherungsvertrag aufgeführt ist.
Je nach Tarif können Bargeld und Wertsachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Auch ist die Entschädigung je Versicherungsfall in der Regel auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der Versicherungsnehmer muss den Dienstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.