Obliegenheiten
Obliegenheiten sind Pflichten, die dem Versicherungsnehmer auferlegt werden und die er zu erfüllen hat, um sich die Leistungen eines Versicherungsvertrages zu erhalten. Beispielsweise verpflichtet sich der Antragsteller:
- zur vorvertraglichen Anzeigepflicht (Gesundheitsfragen usw.)
- Gefahrstandspflicht (Verbot der Gefahrerhöhung)
- Abwendungs- und Minderungspflicht (Schadenminderung)
Anzeige-, Auskunft- und Belegpflicht
- und vieles mehr
Der Versicherer kann durch Kündigung leistungsfrei werden, wenn der Versicherungsnehmer gegen diese Obliegenheiten verstößt. Obliegenheiten sind jedoch keine Rechtspflichten und sind daher nicht gerichtlich einklagbar.
siehe:
vorvertragliche Anzeigepflicht,
VVG-ReformAnzeigepflichtKlarstellungserfordernisSchadensanzeigeVVG-ReformVersicherungsantragVersicherungsnehmervertragliche Obliegenheiten