Ursula Gebert
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Lexikon - Fernabsatzverträge

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Fernabsatzverträge

Ein Fernabsatzvertrag liegt dann vor, wenn der Versicherungsvertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt. Für diese Form des Vertrages sind besondere gesetzliche Kundeninformationen vorgesehen:

  • Identität und ladungsfähige Anschrift des Versicherers
  • Schriftliche Aufklärung über Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen
    Angaben zu
  • Mindestvertragsdauer und Kündigungsbedingungen
  • wesentlichen Merkmalen der Versicherung; Zustandekommen des Vertrages
  • Gesamtpreis und Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung
  • zusätzlich anfallenden Kosten
  • Gültigkeitsdauer von Informationen
  • der zuständigen Aufsichtsbehörde
  • außergerichtlichen Schlichtungs- und Beschwerdestellen
  • anwendbarem Recht und Sprache


siehe: VVG-Reform

Dokumentationspflicht
Dokumentationspflicht

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