Ursula Gebert
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Lexikon - Antrags-Modell

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Antrags-Modell

Das Antrags-Modell

Vor Abgabe seiner Vertragserklärung müssen dem Kunden alle notwendigen Unterlagen ausgehändigt werden. Vorläufiger Versicherungsschutz ist möglich. Der Kunde bestätigt den Erhalt des Infopakets und unterschreibt den Antrag. Der Antrag wird policiert und der Vertrag ist damit geschlossen. Vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit besteht Pflicht zur Beratung und Betreuung des Kunden.

Vor- und Nachteile des Antrags-Modells
  • mit Eingang des Antrags beim Versicherer besteht (meist) vorläufiger Versicherungsschutz
  • mit Datum der Policierung besteht voller Versicherungsschutz
  • einstufiger Verkaufsprozess (Vertrag kommt schneller zustande)
  • hoher Verwaltungsaufwand (Unterlagen müssen im Vorfeld dem Kunden komplett zur Verfügung stehen)


siehe: Invitatio-Modell, Vertreter-Modell, VVG-Reform, Policenmodell

Antrag
Anzeigepflicht
Deckungszusage
Invitatio-Modell
Policenmodell
VVG-Reform
Versicherungsantrag
Vertreter-Modell

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