Ursula Gebert
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Lexikon - Direktanspruch

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Direktanspruch

Hat ein Geschädigter einen Direktanspruch gegen den Versicherer des Schadensverursachers, wird die Durchsetzung seiner Schadensersatzansprüche erleichtert.

Ein solcher Direktanspruch war bisher nur für KFZ-Haftpflichversicherungen vorhanden. Mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) soll dieses Verfahren auch auf andere Haftpflichtmodelle ausgeweitet werden.

Haftpflichtversicherung

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