Ursula Gebert
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Lexikon - Versicherungsantrag

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Versicherungsantrag

Der Versicherungsantrag ist der Antrag auf eine Versicherung der dem Versicherungsnehmer auf einem speziellen Vordruck gestellt wird. Darin muß er alle Fragen, die zum versichernden Risiko gestellt werden, richtig und vollständig beantworten. Das gehört zu den Obliegenheiten des Antragstellers.
Der Antrag ist noch kein Versicherungsvertrag und es besteht auch noch kein Versicherungsschutz, dieser setzt eine erste Prämienzahlung oder eine vorläufige Deckungszusage des Versicherers voraus.



siehe:Antrags-Modell, VVG-Reform, Versicherungsvertrag

Betriebshaftpflichtversicherung
Nachträgliche Beitragsanpassung
Police
VVG-Reform
Versicherungsschein
Versicherungsschutz
Widerrufsrecht
vorläufige Deckung

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