Je nach Versicherungstyp unterscheidet sich auch die Verwendung des Begriffs Ablauf. Bei der Kapitallebensversicherung ist mit Ablauf die Entstehung des Anspruchs auf die Versicherungsleistung verbunden. In der Risikolebensversicherung und in der Schadenversicherung ist mit Ablauf ein zuvor festgelegtes Datum gemeint, an welchem der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht enden.
© Versicherungsbote.de