Ursula Gebert
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Lexikon - Erlebensfallleistung

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Erlebensfallleistung

Der Erlebensfall ist anzustreben, denn es bedeutet, dass die versicherte Person den normalen Versicherungsablauf erlebt. Das Versicherungsunternehmen weist ihren Kunden meist rechtzeitig darauf hin und es kommt zur Zahlung aus dem Lebensversicherungsvertrag, der Erlebensfallleistung.

Erlebensfall

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