Wartezeit bei vorsätzlicher Selbsttötung
Bei vorsätzlicher Selbsttötung, nach Ablauf der Wartezeit von bspw. 3 Jahren seit Zahlung des ersten Beitrages oder Wiederherstellung der Versicherung (Dreijahresfrist), ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet.
Wartezeit bei vorsätzlicher Selbsttötung (Risikoleben)