Die Unfallversicherung sichert die finanziellen Folgen eines Unfalls ab. Es gibt:
1. Die Gesetzliche Unfallversicherung. Sie ist eine Sozialversicherung, bei der die Beiträge allein vom Arbeitgeber an die Unfallversicherungsträger gezahlt werden. Sie greift nur bei Arbeitsunfällen und Unfällen auf dem Arbeitsweg. Pflichtversichert sind alle, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis stehen.
2. Die Private Unfallversicherung. Sie bietet weltweiten Schutz rund um die Uhr, bei allen Gelegenheiten wie bei der Arbeit, beim Sport, in der Freizeit, Haushalt, im Straßenverkehr usw., sogar bei einem Unfall der selbst verursacht wurde. Sie versichert den Unfalltatbestand (Unfall) und bleibende Körperschäden, die durch den Unfall herbeigeführt sind.
Die wichtigste Versicherungsleistung, die Bestandteil jeder privaten Unfallversicherung sein muss, ist die Invaliditätsleistung, wobei sich die Höhe nach der Gliedertaxe bemisst. Weitere folgende Leistungen können in der Unfallversicherung vereinbart werden:
- Im Invaliditätsfall einmalige Kapitalzahlung
- Lebenslange Unfallrente zur Sicherung des Lebensstandards
- Lebenslange Unfall-Hinterbliebenenrente zur Absicherung der Hinterbliebenen
- Unfalltod-Leistungen als einmalige Auszahlung an die Hinterbliebenen
- Unfall-Krankenhaustagegeld und Unfall-Genesungsgeld
- Tagegeld bzw. Lohnfortzahlung bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit
- Bergungskosten und Rettungsflug
Bei den Berufen teilen die Unfallversicherer in zwei Gefahrengruppen ein, aus denen die Prämie berechnet wird:
- Gruppe A: mit weniger Unfallrisiko, z.B. Büroangestellte
- Gruppe B: höheres Unfallrisiko, z.B. Berufskraftfahrer, Handwerker usw.
Neben der herkömmlichen Unfallversicherung gibt es die sogenannten Ausschnittsversicherungen, die nur eine bestimmte Tätigkeit oder Hobby versichern, wie die:
- Freizeitunfallversicherung
- Insassenunfallversicherung
- Luftfahrt-Unfallversicherung
- Reiter-Unfallversicherung
- Sportbootinsassen-Unfallversicherung
- Reiseunfallversicherung