Ursula Gebert
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Lexikon - Stationäre Maßnahme zur Desensibilisierung

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Stationäre Maßnahme zur Desensibilisierung

Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Unfallversicherung für stationär durchgeführte Behandlungen von Allergien.

Um Überreaktionen des Immunsystems zu behandeln, wird eine Hypersensibilisierung (veraltet: Desensibilisierung; auch: Allergieimpfung) durchgeführt. Eine Gewöhnung an die Allergene soll durch die steigende Gabe der Allergene erreicht werden.

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