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Lexikon - Aktie

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Aktie

Eine Aktie ist ein Wertpapier, das an der Börse gehandelt wird. Jeder der eine Aktie ersteht wird somit zum Miteigentümer einer Aktiengesellschaft. Somit ist auch der Aktionär am Gewinn und Verlust des Unternehmens beteiligt.
Es gibt zwei Aktientypen. Bei der Inhaberaktie, auch Stammaktie genannt bleibt der Aktieninhaber anonym und ihm stehen alle Rechte, die ein Aktionär nach dem Aktiengesetz (AktG) hat, zu. Mit seinem Stimmrecht kann er grundlegende Entscheidungen auf der jährl. Hauptversammlung mit treffen.
Vorzugsaktien sind Wertpapiere mit Einschränkungen. Z.B. haben deren Inhaber kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Der einzige Vorteil ist, das für diese Aktie eine höhere Dividende gezahlt wird.

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§34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GewO
§34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GewO
§34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GewO (01.01.2013)

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