Ursula Gebert
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Lexikon - Ausgabeaufschlag

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Ausgabeaufschlag

Der Ausgabeaufschlag, auch Ausgabeaufgeld, ist die Differenz zwischen dem Ausgabepreis und dem Rücknahmepreis (es beträgt bei Aktienfonds etwa fünf, bei Rentenfonds etwa drei Prozent des Rücknahmepreises). Es dient zur Deckung der Vertriebskosten.
Direktbanken und Fonds - Shops erlassen den Aufschlag oft ganz oder zum Teil. Bei Fonds bei denen kein Aufschlag existiert, wird dafür eine jährliche Verwaltungsgebühr fällig, und - aber es findet keine Beratung statt.
TiPP: Geldmarktfonds sollten keinen Ausgabeaufschlag aufweisen.

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