Abkürzung: AG
Zahlreiche Kapitalgeber (Aktionäre) bringen das Grundkapital (zerlegt in Teilsummen) dieser Handelsgesellschaft auf. Für Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft haftet der Aktionär nur mit seiner Einlage. Typisch ist die Organisationsform der Aktiengesellschaft für Großunternehmen.
Jede Aktiengesellschaft verfügt über folgende Organe: Vorstand (Geschäftsführung), Aufsichtsrat, Hauptversammlung. Letztere entscheidet beispielsweise über Gewinnbeteiligung (Dividende).