Ursula Gebert
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Lexikon - Ausschüttung

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Ausschüttung

Einmal im Jahr werden bei den meisten Fonds die ordentlichen (zugeflossene Dividenden + Zinsen + Mieten) Erträge und eine Teil der außerordentlichen Erträge (Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren + Grundstücken) durch den Fondsverwalter an die Anteilseigner ausgeschüttet (Ausschüttung).
Nach der Ausschüttung hat man, wie bei den Aktien mit einem Rückgang des Fondspreises zu rechnen.
Das resultiert aus folgendem: Am Tag der Ausschüttung dem sogenannten EX-Tag wird der Ausschüttungsbetrag dem Fondsvermögen entnommen, wodurch sich bei einer gleichbleibenden Anzahl von Anteilen ein niedrigerer Fondspreis errechnet.
Dagegen handelt es sich bei Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern direkt wieder anlegen, um thesaurierende Fonds.
Die Ausschüttung eines Investmentfonds besteht aus:

  • dem zinsabschlagsteuerpflichtigen Anteil und
  • den sonstigen Erträgen.



siehe: Fonds

Fonds
Kapitalertragssteuer
Rendite
Wertentwicklung

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