Ursula Gebert
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Lexikon - AG

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AG

Eine AG ist eine Aktiengesellschaft, die im Handelsgegister eingetragen ist. Voraussetzung zur Gründung einer AG sind mindestens 5 Gesellschafter und ein Grundkapital von mind. 50.000 Eur. Dieser Betrag entspricht dem Nennwert aller Aktien, die von den Gründern übernommen werden müssen.
Jetzt wird es auch kleinen und mittleren Firmen ermöglicht die Rechtsform der AG zu wählen, ohne die strengen und umfangreichen Rechnungslegungs- und Prüfungspflichten. Wenn sie aber an die Börse gehen wollen, müssen sich diese AG's allerdings umstellen.

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