Der Anspruch auf Versicherungsleistungen richtet sich nach dem Invaliditätsgrad.
In der Unfallversicherung wird, durch einen Unfall verursachten, dauernden Verlust der körperlichen und geistigen Fähigkeit die volle, bei Teilinvalidität ein entsprechender Teil der Versicherungssumme gezahlt. Dieser errechnet sich aus dem Invaliditätsgrad, der in der Gliedertaxe in Prozent festgelegt ist.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung orientiert sich der Invaliditätsgrad an der Einschränkung im Beruf, infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls. Meist werden ab einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % Leistungen gezahlt.