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Lexikon - Kindernachversicherung

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Kindernachversicherung

Die Kindernachversicherung tritt bei Neugeborenen ohne Wartezeiten und Gesundheitsprüfung unmittelbar nach der Geburt in Kraft. Voraussetzungen dafür sind:

  • ein Elternteil muss mind. 3 Monate am Tage der Geburt in der Krankenkasse versichert sein
  • spätestens 2 Monate nach der Geburt des Kindes muss es bei der Versicherung rückwirkend angemeldet werden
  • der Versicherungsschutz des geborenen Kindes darf nicht umfangreicher und höher sein als der, des versichernden Elternteils


siehe:
Krankenversicherung für Kinder

Krankenversicherung für Kinder

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