Ursula Gebert
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Lexikon - Nachversicherungsgarantie bei Aufnahme oder Erhöhung eines Grundkredites

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Nachversicherungsgarantie bei Aufnahme oder Erhöhung eines Grundkredites


Ein Grundkredit ist ein Kredit, der durch ein Grundstück gesichert ist. Häufig wird er in Form einer Hypothek oder einer Grundschuld realisiert. Im Rahmen der Nachversicherungsgarantie erlaubt die Versicherung eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne nochmalige Gesundheitsprüfung bei Aufnahme oder Erhöhung eines solchen Kredites. Der Betrag der Erhöhung ist in der Regel begrenzt.

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