Ursula Gebert
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Die Transportversicherung im Werkverkehr (auch: Autoinhaltsversicherung)

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Sicher haben Sie Ihre Fahrzeuge innerhalb des Werkverkehrs ausreichend versichert - aber vergessen Sie dabei nicht die Ladung. Oft ist der Gesamtwert der Ladung größer als der des eigentlichen Fahrzeuges.

Ein Risiko besteht immer - beispielsweise wird die geladene Ware bei einem Unfall beschädigt oder das Transportmittel wird mit der kompletten Ladung vom Betriebsgelände gestohlen. Wer ersetzt dann den entstandenen Schaden?

Mit einer Transportmittel- Werkverkehrversicherung sichern Sie den Transport von Waren, Arbeitsmitteln und Geräten, die Sie zu eigenen Zwecken benötigen, innerhalb Ihres Werkverkehres ab.

Versicherungsschutz besteht für beförderte Waren in/auf allen eingesetzten Fahrzeugen, die sich auf dem Betriebsgelände befinden. Auch während der Nachtzeit besteht Versicherungsschutz.

Bedingung ist, dass die Fahrzeuge Ihr Eigentum sind und die Transporte auf dem Firmengelände vom eigenen Personal durchgeführt werden.

Leistungsanspruch besteht für Schäden durch:

  • Unfall des Transportmittels
  • höhere Gewalt durch Naturereignisse
  • Brand und Explosion
  • Diebstahl des kompletten Fahrzeuges mit Ladung
  • Einbruchdiebstahl in das Transportmittel, Raub und räuberische Erpressung
  • Unfälle bei der Be- und Entladung.

Hinweis: Werden von einem fremden Frachtführer bzw. Spediteur Transporte durchgeführt sowie Transporte, die gegen Entgelt für Dritte übernommen werden - ist der Schaden nicht versichert.
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Transportversicherung - Werkverkehr.
Bitte verwenden Sie dazu unser Kontaktformular.
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