Ursula Gebert
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Verkehrshaftung bzw. Frachtführerversicherung

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Frachtführer sind verpflichtet, für Schäden, die an von ihnen beförderten, fremden Gütern und Waren entstehen, zu haften.
Eine Frachtführerversicherung versichert dieses Risiko für Ihr Unternehmen. Dabei sind alle Mitarbeiter Ihres Betriebes mitversichert.

Unberechtigte oder überzogene Forderungen werden von der Versicherung abgewehrt. Berechtigte Ansprüche werden im Versicherungsfall bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme erstattet.
Hinweis: Frachtführer haften generell nicht für Schäden aus "höherer Gewalt".
Folgende Schadensfälle sind versichert:

  • Beschädigungen, die am transportierten Gut entstehen (Güterschäden)
  • Vermögensschäden, die durch Fehlverhalten oder verspätete Zulieferung an den Zielort entstehen

Unterschiede bei den einzelnen Versicherern bestehen z.B. bei dem Ersatz von Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung eines ersatzpflichtigen Schadens, der Übernahme von gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten und dem Geltungsbereich der Versicherung (Transporte in GUS-Staaten werden häufig nicht versichert).

Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Frachtführerversicherung.
Bitte verwenden Sie dazu unser Kontaktformular.
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