Ursula Gebert
Versicherungen und Immobilien
Kontakt
Maklerin für Versicherungen und Immobilien
Bahnhofstr. 12
86399 Bobingen
mehr...

Gewerbe
Kundenlogin

Die Feuerversicherung

Seite per E-Mail empfehlen

Die Feuerversicherung zählt zu den ältesten und wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sowohl Elementarschäden wie Blitzschlag, als auch Brandstiftung werden versichert.

Bei einer Feuerversicherung sind die im Versicherungsschein genannten Gewerbe- oder Industriebauten sowie Grundstückbestandeile versichert.

Welche Schäden sind versichert?

  • Brand
  • Blitzschlag, nur bei direktem Übergang in die versicherte Sache
  • Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers
  • Explosion

und außerdem als Folge des entstandenen Schadens:

  • Löschen
  • Niederreissen
  • Aufräumen

Der Versicherer erstattet die zerstörten oder beschädigten Sachen, ebenso ersetzt er dem Versicherten die Aufwendungen, die entstehen, um größeren Schaden von ihm abzuwenden. Außerdem die Kosten, die durch die Feststellung des Schadens (Gutachten) entstehen.

Welche Schäden sind nicht versichert?

  • Sengschäden, welche nicht durch die im Versicherungsschein genannten versicherten Gefahren entstanden sind
  • Brandschäden, die durch Bearbeitung von Sachen mit Feuer oder Wärme entstanden sind
  • Blitzschäden an elektrischen Einrichtungen, wenn der Blitz nicht direkt eingeschlagen hat
  • Schäden durch Erdbeben
  • Schäden durch Krieg
  • Schäden durch innere Unruhen
  • Schäden durch Kernenergie
  • Schäden durch unbemannte Flugkörper.

Tipp: Kombinieren Sie die Feuerversicherung mit einer Betriebsunterbrechungs - Versicherung. Im Schadensfall ist diese äußerst ratsam.

Varianten

Eine Gebäudeversicherungssumme von unter 1 Mio Euro ist eine gewerbliche Feuerversicherung. Ist die Summe höher, handelt es sich um eine industrielle Feuerversicherung.

Man schliesst eine Feuerversicherung für seine Betriebsgebäude im Normalfall als Neuwertversicherung ab. Im Schadensfall erhält man die Summe für eine gleichartige neue Sache ausbezahlt. Versichert man dagegen zum Zeitwert, dann erhält man im Schadensfall die Summe, die das Objekt am Schadenstag wert war.

Für gelagerte Sachen, Arbeitsmittel und Maschinen erhält man die Wiederbeschaffungssumme.

Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Feuerversicherung.
Bitte verwenden Sie dazu unser Kontaktformular.
zum Kontaktformular