Ursula Gebert
Versicherungen und Immobilien
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Die Vermögensschadenhaftpflicht

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Ein Angestellter löscht versehentlich die Datenbank eines Kunden.
Die Wiederbeschaffung der Daten ist sehr teuer und zeitaufwendig - hier springt diese Versicherung ein.

Für freie Berufe empfiehlt sich diese Zusatzdeckung auf jeden Fall.

Diese Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen, die aus einem Versehen entstehen können.

Jeder haftet für den von ihm verursachten Schaden und Fehler oder Fehleinschätzungen können schnell zu großen Vermögensschäden führen.

Für Steuerberater und -prüfer, Notare sowie Rechtsanwälte ist diese Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Bevor Ihr Büro oder Kanzlei öffnet, müssen Sie eine Vermögensversicherung abgeschlossen haben (min. 250.000 Euro).


 

nach obenVermögensschäden sind...

...jeder Vermögensnachteil, der einem Geschädigten entsteht (Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Kosten für Pflegepersonal...).

 

nach obenFür folgende Berufe ist die Versicherung empfehlenswert

  • Unternehmensverbände
  • Konkursverwalter
  • Immobilienverwalter
  • Nachlassverwalter
  • Makler/ Vermittler
  • Reisebüros
  • Sachverständige
  • Schiedsgutachter
  • Rentenberater
  • Softwarehäuser
  • Agenturen für Werbung und Multimedia

Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Vermögensschadenhaftpflicht.
Bitte verwenden Sie dazu unser Kontaktformular.
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