Ursula Gebert
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Firmenenrechtsschutz

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Ihr Angestellter ist mit seiner Kündigung nicht einverstanden - er klagt. Rechtstreitigkeiten können zu einem unkalkulierbaren Risiko werden. Als Selbstständiger oder Unternehmer müssen Sie sich davor schützen.

Bei dieser Versicherung besteht Schutz für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender und freiberuflich Tätiger.

Die Angestellten des Versicherungsnehmers sind in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten mitversichert.
Bei einem Verein können dessen gesetzliche Vertreter und Mitglieder bei der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben für den Verein versichert werden.
Für den privaten Bereich und den Verkehrs- Bereich gilt der Rechtsschutz nicht.

Der versicherte Personenkreis umfasst nach §28 ARB AVB:

  • den Versicherungsnehmer, für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstig selbstständige Tätigkeit
  • den Versicherungsnehmer im privaten Bereich
  • eheliche / eingetragene oder sonstige Lebenspartner des Versicherungsnehmers
  • minderjährige Kinder des Versicherungsnehmers
  • volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei wirtschaftlicher Unselbstständigkeit, aber: kein Rechtschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer eines Motorfahrzeuges zu Wasser oder in der Luft
  • alle Personen als berechtigte Fahrer eines vom Versicherungsnehmer oder seiner Familie zugelassenen Motorfahrzeuges, sowie Anhänger
  • die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen in ihrer beruflichen Tätigkeit

Module der Firmenrechtsschutzversicherung

Vereinfacht gesagt umfasst der Firmenrechtsschutz folgende versicherten Module nach §28 ARB AVB:

Zusätzlich können Sie sich gegen strafrechtliche Risiken mit der Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) absichern.

Lassen Sie sich beraten!

Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Firmenrechtsschutzversicherung.
Bitte verwenden Sie dazu unser Kontaktformular.
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