Ursula Gebert
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Lexikon - IT- Risiken

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IT- Risiken

IT- Risiken sind wie folgt zu gliedern:

I. Drittschäden

a) Vermögensschäden durch fehlerhafte IT b) Vermögensschäden durch Weiterleitung von Viren

II. Eigenschäden

a) Schäden an eigener Soft- und Hardware sowie eigenen Daten b) Schäden durch Betriebsunterbrechung

Werden Dritte geschädigt (I.), ist die Haftpflichtversicherung oder die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zuständig.

Liegt kein klassischer Sachschaden vor, gibt es bei Eigenschäden meist keinen Versicherungsschutz.

Elektronikversicherungen, die Schäden an Soft- und Hardware sowie Datenverlust unter bestimmten Auflagen versichern, sind eine Ausnahme.

IT- Risiken sind schwer kalkulierbar, deshalb fehlt ihnen die Grundlage zur Tarifberechnung.

Architekten-Haftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Betriebsstättenrisiko
Captive
Drohnen, motorisierte Flugmodelle mit einem Abfluggewicht von
EC-Gefahren
Flurschäden
Fortgeschrittene Lebererkrankung
Gehaltene wilde Tiere in Wohnungen
HIV-Infektion durch Bluttransfusion
Jagdhaftpflicht
Kombinierte Versicherung
Orientieren
Prospekt
Risikoüberschüsse
Sehvermögen
Spediteurshaftung
Sprachverlust
Technische Versicherungen
Umwelthaftpflichtversicherung
Vorsorgeaufwendungen
Vorsorgeversicherung
Wartezeit bei Multiple Sklerose
Wartezeit bei Schlaganfall

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