Spediteurshaftung
Warentransporte, egal an welchen Ort in dieser Welt sie gehen, sind immer dem Risiko von Verlust oder Schaden ausgesetzt, einschließlich des daraus resultierenden finanziellen Schadens (verspätete Lieferung, Produktionsausfälle, etc.).
Die Haftungsregelungen bezüglich der Haftung der Spediteure wurden in nationalen und internationalen Rechtsvorschriften festgehalten. Diese Regelungen beschreiben die Ausnahmen von der Haftung und die Höchstgrenzen für Haftbarkeit.
Beispiele einiger Haftungshöchstgrenzen, die bei Spediteuren verwendet werden: - Spediteur auf nationalen (HGB) und internationalen Straßen (CMR) = 8,33 SZR (special drawing rights; Sonderziehungsrechte) = ca. 10 € pro kg brutto - nationale (HGB) und international Luftfracht (Warschauer Vertrag) ca. 25 € pro kg.
Grundsätzlich sind die Höchsthaftungsgrenzen für Spediteure sehr niedrig so, dass eine Schadensregulierung üblicherweise in einem Verlust resultiert (unzureichende Deckung). Die Spediteurshaftung ist eine Haftung für Risiken, die vom Gesetz geregelt sind. Um die volle Deckung für solche Risiken zu erreichen, ist es notwendig, die Versicherungsabdeckung in Höhe des Wertes der transportierten Waren anzupassen und die Deckungssumme entsprechend zu erhöhen.
Der Teil, der für den Erhalt dieser Deckung verantwortlich ist, wird am Anfang in den Vertragsbedingungen festgelegt und/oder in den Bedingungen des vereinbarten Lieferplans und den jeweiligen INCOTERMS. Diese Bedingungen geben nicht nur genau vor, wer die Frachtkosten bezahlt, sondern sie legen auch den Zeitpunkt fest, an dem das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Die Regelung bezüglich des Risikoüberganges legt ebenfalls fest, wer für die Versicherungsabdeckung des Transportrisikos sorgen muss.