Hilfsmittel
sollen eine körperliche Einschränkung mildern oder auch ausgleichen.
In der GKV gibt es Festbeträge. Kosten, die darüber liegen, muss der Versicherte selbst tragen. Für Brillengestelle werden in der GKV keine Leistungen gewährt.
Hilfsmittel sind:
Sehhilfen
Hörhilfen
orthopädische Körperersatzstücke
Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffungen von Hilfsmittel und die Ausbildung in deren Gebrauch.