Pflegehilfsmittel
Werden Bedürftige, denen eine Pflegestufe zugeordnet ist, in häuslicher Pflege versorgt, besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel.
Dazu gehören:
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Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
(z.B. Pflegebetten und Zubehör)
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Pflegehilfsmittel zur Hygiene und Körperpflege
(z.B. Waschsysteme, Bettpfannen)
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Pflegehilfsmittel zur Mobilität
(z.B. Hausnotrufsysteme)
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Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
(z.B. Lagerungsrollen)
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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
(z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel)
Pflegehilfsmittel können ohne eine ärztliche Verordnung bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
Allerdings gelten Erstattungsgrenzen und Zuzahlungsregelungen.
KurzzeitpflegePflegeleistung