Hilfsmittel (PKV)
Technische Mittel oder Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen mildern oder ausgleichen sollen, gelten als
Hilfsmittel
. Sie müssen von Ärzten verschrieben werden (medizinische Notwendigkeit).
Hilfsmitteln können sein:
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Brillengläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen,
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Bandagen,
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orthopädische Einlagen,
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Bruchbänder,
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Gummistrümpfe,
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Leibbinden,
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Katheter,
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Gehstützen,
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künstliche Gliedmaßen (auch künstliche Augen und Perücken), Körperersatzstücke (auch Brustprothesen),
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Hörgeräte,
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Rollstühle,
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Heimdialysegeräte.
Weder die
Allgemeinen Versicherungsbedingungen
(AVB) noch die gesetzlichen Bestimmungen im Sozialbereich definieren diesen Begriff genau.
Deshalb arbeiten die Privaten Krankenkassen mit
Hilfsmittelkatalogen
.
Diese unterscheiden sich nicht nur von Gesellschaft zu Gesellschaft, sondern können auch von
Tarif zu Tarif innerhalb einer Gesellschaft unterschiedlich
sein.
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