Medizinische Hilfsmittel
Erstattet werden die Kosten für Medizinische Hilfsmittel bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Diese müssen unfallbedingt ärztlich verordnet sein, z.B. Gehhilfen, Rollstuhl, Prothesen.
Die Beantragung zur Kostenübernahme / Erstattung muss innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erfolgen.
Einige Gesellschaften übernehmen die Kosten erst, wenn die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt ein bestimmtes Alter überschritten hat.
BrillenHilfsmittel (PKV)Pflegeleistung