Ursula Gebert
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Lexikon - Kostenübernahme von Hilfsmitteln

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Kostenübernahme von Hilfsmitteln


Übernommen werden die Kosten für Hilfsmittel, wie z.B. Arm- und Beinprothesen, Krankenfahrstühlen und Hörgeräten.

  • Erstattet werden die gezahlten Preise, wie sie nach Art und Umfang im Tarif vereinbart sind.
  • Bei einigen Tarifen sind sehr oft Summenbegrenzungen genannt, die teilweise zu niedrig sind bzw. seit Jahren nicht angepasst wurden. Dadurch kann der Wert des Versicherungsschutzes mit den Jahren stark abnehmen.
  • Für Sehhilfen, wie Brillen und Kontaktlinsen, ist genau im Tarif geregelt, bis zu welcher Höhe Kosten - beispielsweise für Brillengestelle - übernommen werden.

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