Ursula Gebert
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Lexikon - Grundfähigkeitsversicherung

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Grundfähigkeitsversicherung


Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung. Der Leistungsfall tritt ein, wenn bestimmte Grundfähigkeiten (Gehen, Hören, Sehen, Autofahren, Mit den Händen greifen) infolge einer Krankheit, eines Unfalls oder durch Altersverschleiß verloren gehen. In der Regel wird die Versicherungsleistung als monatliche Rente erbracht.

Welche Ereignisse zur Auszahlung der Versicherungssumme führen, wird in den Vertragsbedingungen der Versicherer in Form eines Fähigkeitenkataloges genau definiert. Bei einer Schädigung der Hände kann es zum Beispiel erforderlich sein, dass der Versicherte weder mit der linken noch mit der rechten Hand in der Lage ist, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen. Um Anspruch auf die Leistung zu haben, ist in der Regel eine besondere Schwere und voraussichtliche Dauer der Schädigung nachzuweisen.

Arbeitsunfähigkeitsrente
Hören
Hören
Karenzzeit
Orientieren
Sehvermögen
Sprachverlust
Ärztlicher Prognosezeitraum, BU

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