Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Grenzbetrag, bis zu dem in der Sozialversicherung die Beiträge berechnet werden. Arbeitsentgelte, die darüber liegen, werden nicht bei der Beitragsbemessung berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze verändert sich jährlich und ist an die Entwicklung des Bruttoeinkommens angepaßt.