Insolvenzgeld
Mit dem Insolvenzgeld soll ein Teil der Lohneinbußen aufgefangen werden, die Arbeitnehmer im Fall der Insolvenz ihres Arbeitgebers hinnehmen müssen.
Das Insolvenzgeld wird in Höhe des im Insolvenzgeldzeitraum ausgefallenem Nettoarbeitsentgelt gezahlt. Es ist allerdings auf die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung begrenzt.
Gesetzliche Regelungen zum Insolvenzgeld finden sich in §§ 165 ff SGB III.
Individuelle Freibeträge - wie beim Lohnsteuerjahresausgleich - finden keine Berücksichtigung. Denn die steuerlichen Abzüge werden von der Bundesagentur für Arbeit ausschließlich unter Verwendung der Lohnsteuertabelle ermittelt.