Ursula Gebert
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Lexikon - Makler

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Makler

Makler im Versicherungsgewerbe sind Versicherungsmakler und vermitteln verschiedene Versicherungsprodukte. Ein Makler ist kein Vertreter eines Versicherungsunternehmens und steht in keinem Abhängigkeitsverhältnis zum Versicherer.
Auftraggeber ist der Kunde, der Makler ermittelt für ihn den Bedarf an Versicherungen und vermittelt ihm günstige Policen von verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Der Makler bekommt eine Vermittlungsgebühr (Courtage) von jener Versicherungsgesellschaft, mit der ein Vertrag zum Abschluss kommt.



siehe:Vermittlerrichtlinie, VVG-Reform

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