Ursula Gebert
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Lexikon - Feuerversicherung

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Feuerversicherung

Eine Feuerversicherung versichert Schäden, die verursacht sind durch:

  • Brand
  • Blitzschlag nur direkt in die versicherte Sache, nicht direkt eingeschlagene Blitzschäden an elektr.Einrichtungen sind nicht versichert
  • Explosion
  • Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung
Die Versicherung entschädigt die versicherten Sachen, die dabei zerstört oder beschädigt wurden.

Absturz von Luftfahrzeugen
Betriebsinhaltsversicherung
Blitzschlag
Blitzschlagschäden
EC-Gefahren
Gebäudeversicherung
Rohbauversicherung
Schadensanzeige
Schadenversicherung
Überspannungsschäden durch Blitz

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