Absturz von Luftfahrzeugen
Entstehen bei Anprall oder Absturz bemannter Flugkörper, ihrer Ladung oder ihrer Teile, Brand-, Explosions-, und Trümmerschäden, sind diese in der Feuerversicherung, in der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung und in der Hausratversicherung jeweils eingeschlossen. Allerdings kann es unterschiedliche Bedingungen für das Inkrafttreten der Versicherung geben.