Ursula Gebert
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Lexikon - Elementarschädenversicherung

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Elementarschädenversicherung

Die Elementarschädenversicherung bietet Schutz gegen einzelne Naturgewalten. Durch das Einwirken von Elementargewalten wie:

  • Überschwemmungen
  • Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung
  • Schneedruck und Lawinen
entstehen Elementarschäden. Ausgenommen sind Schäden durch Rückstau oder Sturmflut. Der Versicherte muss eine vertraglich festgelegte Selbstbeteiligung von mind. 500 Euro, max. 5000 Euro leisten und Voraussetzung ist, es dürfen 10 Jahre keine entsprechenden Schäden aufgetreten sein. Hausbesitzer, in der Nähe von großen Flüssen sollten über so eine wichtige Versicherung nachdenken.

Elementargewalten
Gebäudeschaden-Elementar
Leitungswasserversicherung

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