Ursula Gebert
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Lexikon - Leitungswasserversicherung

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Leitungswasserversicherung

Die Leitungswasserversicherung versichert Schäden an versicherten Gebäuden, sonstigen Grundstücksbestandteilen oder beweglichen Sachen durch bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus festverlegten Zu- und Abwasserrohren der Wasserversorgung. Dazu gehören auch die damit verbundenen Einrichtungen, wie:

  • Badewannen, Waschbecken, WC
  • Spül- und Waschmaschinen
  • Wasserhähne, Geruchsverschlüsse, Wassermesser
  • Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung
  • mit zusätzlicher Vereinbarung auch Sprinkler- und Klimaanlagen
Weiterhin versichert sind Schäden durch:
  • ausgetretenes Wasser aus Aquarien und Wasserbetten
  • Rohrbruch oder Frostschaden

Die Versicherung ersetzt die durch das Wasser beschädigten Sachen und die Schäden an den Gebäuden, Rohren und Anlagen, die Nebenarbeiten sowie Niederreißen und Ausräumen und sonstige Aufwendungen.

Nicht versichert dagegen sind:
  • Schäden ,verursacht durch Plansch- oder Reinigungswasser
  • Wasser aus Sprinkler- oder Berieselungsanlagen
  • Grundwasser
  • stehendes oder fließendes Wasser
  • Wasserdampf oder Rückstau aus der Kanalisation
  • Hochwasser, Erdrutsch (sh. Elementarschädenversicherung)
  • Schäden in nicht bezugsfertigen Gebäuden
  • Solarheizungsanlagen
  • Wärmepumpenanlagen
  • Klimaanlagen
  • Abflussleitungen außerhalb des Gebäudes
  • Betriebsinhaltsversicherung
    Leitungswasserschaden

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