Gebäudeschaden-Elementar
Die Elementarschädenversicherung bietet Schutz gegen einzelne Naturgewalten.
Versicherungsschutz besteht je nach Vereinbarung für folgende Elementargewalten:
- Überschwemmungen durch Regen
- Rückstau
- Überschwemmung durch Überflutung von Gewässern
- Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung
- Schneedruck und Lawinen
Ob ein Gebäude in der Elementarschadenversicherung versicherbar ist, hängt vor allem vom Hochwasserrisiko des Standortes ab. Hierzu erfolgt durch die Versicherer eine sogenannte ZÜRS-Prüfung.
(ZÜRS = Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen)