Ursula Gebert
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Lexikon - Abgeltungssteuer

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Abgeltungssteuer

Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine Quellensteuer auf Kapitalerträge .
Dabei wird die anfallende Steuer direkt an der Quelle (meist ein Kreditinstitut) einbehalten und anonym abgeführt.
Der Steuersatz ist feststehend; also unabhängig vom Einkommenssteuersatz. Die auf Kapitalerträge entfallende Einkommenssteuer ist damit abgegolten.
In Deutschland werden nicht nur Zinsen und Dividenden besteuert, sondern auch die Wertsteigerungen des Kapitalvermögens.
Die Abgeltungssteuer für Kapitalvermögen wurde zum 01.01.2009 eingeführt.
Die bis dahin geltende Kapitalertragssteuer entfiel.
Auch private Gewinne aus Veräußerungen von Wertpapieren zählen seit 2009 zu Einkünften aus Kapitalvermögen.

Neuerungen 2009

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