Ursula Gebert
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Lexikon - Quellensteuer

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Quellensteuer

So wird eine Steuer bezeichnet, die direkt an der "Quelle", aus der die Einkünfte fließen, erhoben wird.

So führt der Arbeitgeber die Lohnsteuer direkt an das zuständige Finanzamt ab. Banken, Versicherer oder Kapitalgesellschaften entrichten die Kapitalertragssteuer.

Abgeltungssteuer

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