Ursula Gebert
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Lexikon - Warenkreditversicherung

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Warenkreditversicherung

Zwischen der Bereitstellung einer Ware oder Dienstleistung und ihrer Bezahlung liegen üblicherweise 30 bis 180 Tage. Solche Zahlungsziele führen zu Krediten, die Lieferanten ihren Kunden zur Verfügung stellen. Dadurch wird Liquidität gebunden. Und je länger das Zahlungsziel ist, umso unkalkulierbarer wird das Risiko für den Lieferanten. Eine Warenkreditversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor größeren Verlusten und trägt somit zur Stabilität des Unternehmens bei. Die Warenkreditversicherung sichert Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen an gewerbliche Kunden im In- und Ausland ab. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde; bei Abschluss eines eines außergerichtlichen Liquidationsvergleichs oder bei fruchtloser Zwangsvollstreckung oder wenn eine versicherte Forderung nicht innerhalb von drei Monaten bezahlt wird. Besonders mittelständische Unternehmen sind bei Zahlungsunfähigkeiten ihrer gewerblichen oder privaten Kunden bedroht. Bleiben diese doch oft auf ihren Forderungen für bereits geleistete Dienste oder Waren sitzen. Der Forderungsausfall kann den Fortbestand des eigenen Unternehmens gefährden. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist eine positive Bonitätsprüfung der Kunden des versicherten Unternehmens.

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