Ursula Gebert
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Lexikon - Versicherungsvertreter

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Versicherungsvertreter

Versicherunsvertreter, auch Versicherungsvermittler, stehen im Vertragsverhältnis zu einem Versicherungsunternehmen, in denen Vollmachten und Provisionen (zB. für Vermittlung, Betreuung...) geregelt sind. Sie sind meist selbstständige Handelsvertreter, die ausschliesslich die Produkte einer Gesellschaft vertreiben von der sie berechtigt sind, Versicherungsverträge abzuschließen oder anzubahnen.
Vermittler verdienen nicht an der Beratung sondern nur am Verkauf einer Versicherung, und es fehlen die Vergleichsangebote für die Kunden, die ein Makler anbieten könnte.

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