Ursula Gebert
Versicherungen und Immobilien
Kontakt
Maklerin für Versicherungen und Immobilien
Bahnhofstr. 12
86399 Bobingen
mehr...

Kundenlogin

Lexikon - Krankentagegeld

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Krankentagegeld


Das Krankentagegeld wird vom Versicherer geleistet. Je nach Vertragsgestaltung ist die Höhe der Leistungen unterschiedlich.
Zu beachten sind Karenzzeiten. Hier soll Leistungsbezug während gesetzlicher Lohnfortzahlung verhindert werden.
Bei Arbeitnehmern beträgt die Karenzzeit i.d.R. 42 Tage.

Die Höhe des Krankentagegelds darf zusammen mit anderen Krankengeldern (Übergangsgeld, Verletztengeld) nicht die Höhe des auf den Kalendertag umgerechneten Nettoeinkommens übersteigen.

Zur Berechnung des Nettoeinkommens dient der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung (bzw. Eintritt der Arbeitsunfähigkeit).

Vermindert sich das Nettoeinkommen nicht nur vorübergehend, muss der Versicherte dies dem Versicherungsunternehmen mitteilen.

siehe:
Krankenhaustagegeld
Anpassung Krankentagegeld

Anpassung Krankentagegeld
Auch bei Leistungsfreiheit Krankentagegeld
Höhe des Krankentagegeldes
Krankentagegeldversicherung
Kurtagegeld
Muttergeld
Praxisausfall
Private Krankenversicherung
Vorsorgeaufwendungen
krankheitsbedingter Verdienstausfall

© Versicherungsbote.de