Ursula Gebert
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Lexikon - Kurtagegeld

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Kurtagegeld


Wird eine Kur ärztlich verordnet, muss sich der gesetzlich Krankenversicherte an den Kosten für medizinische Leistungen, Unterbringung und Verpflegung beteiligen.

Privat Krankenversicherte müssen i.d.R. die Unterbringungskosten bei einem Kuraufenthalt selbst tragen.
Einige Anbieter zahlen nicht für ambulante Heilbehandlungen in einem Kurort oder einem Heilbad.
Zur Deckung der Unterkunftskosten bieten einige Gesellschaften einen Kurzusatztarif oder Kurzuschuss an.

siehe:
Gemischte Anstalten
Krankentagegeld

Gemischte Anstalten
Kur - ambulant
Kur - stationär

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