Ursula Gebert
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Lexikon - Blitzschlagschäden

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Blitzschlagschäden

Blitzschlagschäden werden in der Regel durch die Feuerversicherung abgedeckt. Auch bei einem sogenannten "kalten Blitzschlag" ohne Brand, sind die Schäden abgedeckt. Nicht mitversichert sind durch Blitzschlag entstandene Überspannungsschäden an elektr. Leitungen, Geräten, Maschinen usw.. Die kann man extra versichern.

Blitzschlag

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