Die Grenze zwischen dem aktiven Erwerbsleben und dem Ruhestand, also der Übergang vom Beitragszahler zum Altersrentner, wird Altersgrenze genannt.
Bis 2012 liegt die Regelaltersgrenze beim 65. Lebensjahr. Ab 2012 beginnt eine schrittweise Erhöhung. Im Jahr 2029 soll die Altersgrenze bei 67 Jahren liegen.
siehe:
Rente